Serverregeln




§1 Benehmen
1. Benehmt euch als wäre es euer eigener Server und bleibt in euren Rollen.
2. Haltet euch an die Spielregeln.
3. Andere Spieler im Rollenspiel zu stören oder es unmöglich zu machen ist verboten.
4. Wenn ihr darauf hingewiesen werden müsst, dass ihr euch anders zu benehmen habt, so ist euer Verhalten nicht annehmbar.

§2 Kommunikation
1. Der globale Channel (side Channel) ist Admins vorbehalten, schreiben ist erlaubt.
2. Die Kommunikation kann über…
2.1. das inGame Telefon
2.2. den direkten Channel (Achtung alle im Umkreis von 50 Metern hören euch)
2.3. den Fahrzeug Channel
2.4. den Gruppen Channel
2.5. den zur Verfügung gestellten TS-Server (voiceserver.prominer-gaming.de)
…geregelt werden
3. Zivilisten dürfen sich unter keinen Umständen in den Polizeichannels aufhalten.

§3 Trolling
Ein Troll ist eine Person, welche auf dauerhafte, absichtliche und provokative Weise andere Mitspieler daran hindert normal zu spielen ohne selbst einen Beitrag zu leisten. Die dazugehörige Tätigkeit wird „trollen“ genannt.
1. Trollen ist verboten
2. Erst nach Klärung des Hintergrundes durch einen unbeteiligten Admin kann eine Strafmaßnahme nach §5 [1&2] eingeleitet werden

§4 Spam
1. Wer andere Mitspieler belästigt, indem er den Chat zuspamt wird nach §5 [1&2] bestraft.
2. Wer andere Mitspieler belästigt, indem er wiederholt Gespräche unterbricht wird nach §5 [1&2] bestraft.

§5 Regelverstoß
1. Wer einen Regelverstoß begeht bekommt 2 Verwarnungen (1.Kick = 1.Verwarnung).
2. Beim 3 Vergehen wird der Spieler gebannt.
3. Der Spieler wird nach dem Bußgeldkatalog bestraft.

§6 Banngründe
1. Trolling
2. Hacken
3. Cheaten
4. Exploits.
5. Bugusing.
6. Anstößige Beleidigungen, rechtsradikale sowie pornografische Äußerungen
7. Combat-logging Durch Ausloggen sich in Sicherheit bringen.
8. Wiederholtes Spammen
9. Wiederholte Regelverstöße
10. Fremde Serverwerbung
11. Benutzung von gehackten Gegenständen, auch bei Deckung eines Spielers, welcher diese benutzt.
12. Spawntripping Campen an einem Spawnpunkt und sofortiges töten desjenigen
13. Missachtung administrativer Anweisungen

§7 Rollenspiel
1. Sanitäter
1.1. Bei einem Ableben ist sofern ein Sanitäter online ist, dieser zu Hilfe zu holen.
1.2. Sanitäter dürfen unter keinen Umständen ausgeraubt, nieder geknüppelt oder getötet werden. Dies wird nach §5 [2] geahndet.
1.3. Bei einem Feuergefecht mit Todesfolge ist die Polizei zu benachrichtigen.
1.4. Sanitäter dürfen mit ihren Helikoptern im kompletten Stadtgebiet landen, allerdings ist zuvor die Polizei zur Absicherung des Landeplatzes zu rufen.
1.5. Die Fahrzeuge der Sanitäter dürfen nicht geklaut werden, ebenfalls darf keine Kopie des Schlüssels gefertigt werden, dies wird nach §5 [1&2] geahndet.
1.6. Sollten Sanitäter zu einem Autounfall mit Todesfolge gerufen werden, so ist die Polizei zu benachrichtigen.
1.7. Sollten Sanitäter zu einem Patienten mit Schussverletzung gerufen werden, so ist die Polizei zu benachrichtigen.
1.8. Sanitäter haben während eines Einsatzes freies Geleit und müssen ohne Wiederrede durchgelassen werden.
2. Unbewaffnete
2.1. Unbewaffnete Spieler dürfen nicht getötet werden.
3. Zivilisten
3.1. Verletzten oder sich in Not befindenden Spielern ist Hilfe zu leisten. Dies kann auch über einen abgesetzten Notruf passieren, sofern der Spieler nicht in der
Lage ist selbstädig zu helfen. Sollte keine Hilfe geleistet werden, so wird dies als unterlassene Hilfeleistung gesehen und nach §5 [1&2] geahndet.
3.2. Bei einer Panne ohne Möglichkeiten zur Reperatur des Fahrzeugs ist die Polizei zu benachrichtigen.
3.3. Bei einem Autounfall mit Todesfolge ist ein Notruf abzusetzten.
3.4. Ein Feuergefecht zwischen Spielern ist der Polizei mitzuteilen.
3.5. Bei Sichtigung eines herumstehenden Fahrzeugs ohne erkennbaren Besitzer ist dies der Polizei mitzuteilen.
3.6. Ein Spieler der illegale/ regelverletzende Handlungen beobachtet hat dies der Polizei zu melden ansonsten kann er aus demselben Grund, wie der wahre
Täter verurteilt werden.
3.7. Bei allein in §7 [3.2 – 3.6] ist auf das Eintreffen der Polizei zu warten um eventuelle Rücksprachen zu führen.
3.8. Sollte der Fall eintreten, dass bei §7 [3.1] ein Notruf abgesetzt werden muss, so ist ebenfalls auf die Polizei und den Rettungsdienst zu warten
3.9 Zivilisten haben jederzeit mindestens zwei Erste-Hilfe-Pakete und einen Werkzeugkasten mit sich zu führen.
3.10 den Anweisungen der Polzei ist Folge zu leisten.
4. Polizisten
4.1 Polizisten sind kein Taxiunternehmen, außer es liegen außergwöhliche Umstände vor, wie z.B. man ist aufgrund eines Motorschadens auf dem offenen
Meer. Verstöß werden nach §4 geahndet. Einsätze dieser Art sind mit einem Geldbetrag zu bezahlen.Um die Polizei für ihren Aufwand zu entschädigen.
4.2. Polizisten haben wiederholte Regelverstöße die unter §5 [1&2] fallen den Admins zu melden.

§8 Random Death Match (RDM)
Random Death Match = wahlloses Töten/ zerstören ohne Rollenspiel Hintergrund
1. Jemand ohne einen Rollenspielhintergrund zu töten ist verboten.
2. Das Erklären einer Rebellion ist kein Grund jemanden zu töten, auch nicht Polizisten.
3. Die Polizeibeamten und die Rebellen/ Zivilsten können nur ein längeres Feuergefecht haben, wenn ein Verbrechen stattgefunden hat, welches einen Grund dafür
bietet.
4. Wenn du nicht ein an einem Verbrechen teilgenommen hast, so entferne dich schnellstmöglichst vom Tatort, außer du bist ein Zeuge, dann melde dich bei der
örtlichen Polizeidienststelle.
5. Solltest du an einem Verbrechen unbeteiligt sein und dabei getötet werden, zählt dies als Zivilverlust und wird nicht als RDM betrachtet.
6. Bei Grund zur Annahme, dass man erschossen wird,d.h. bei Waffe im Anschlag, oder ein Auto fährt mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit auf den Spieler zu, so
darf zum Zweck der Selbstverteidigung Waffengewalt benutzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden ist dies unverzüglich der Polizei mitzuteilen.
7. Bei Grund zur Annahme, dass Kollegen erschossen werden,d.h. bei Waffe im Anschlag, oder ein Auto fährt mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit auf den
Kollegen zu, so darf zum Zweck der Selbstverteidigung eines Dritten Waffengewalt benutzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden ist dies unverzüglich der
Polizei mitzuteilen.
8. Jemanden wegen eines misslungen Raubüberfalls zu töten ist RDM.
Über das Strafmaß zu den zuvor genannten Punkten entscheidet der Bußgeldkatalog, in letzter Instanz unbeteilligte Admins. Das Strafmaß hängt von der Situation,
aber auch von der Einsicht des Schuldigen ab.

§9 Neues Leben
1. Stirbt ein Spieler während eines Gefechtes oder einer Verfolgung, so darf der Kampfort 5 Minuten lang nicht aufgesucht werden. Ebenfalls darf
Gruppemitgliedern in dieser Zeit nicht geholfen werden.
2. Der Ort des Respawns sollte möglichst weit weg entfernt vom Ort des Geschehens liegen, auch wenn sich das Kampfgebiet verlagert (Ausnahme: Sanitäter und
Polizisten wenn unter 3 Polizisten auf dem Server aktiv online sind).
3. Nach dem Ableben einer Person wird nicht mehr nach dieser gefahndet, sämtliche Delikte werden gelöscht.
4. Wenn du getötet wirst und respawnst darfst du keine Rache an deinem Mörder nehmen.
5. Wenn du aus einem unbekannten Grund respawn drückst, so zählt das nicht als neues Leben.
6. Wenn du während einer Verfolgung/ Flucht getötet wirst (Waffengewalt oder Unfall), so zählt das als neues Leben.
7. Suizid ist keine Lösung um einer Verfolgung zu entgehen und zählt nicht als neues Leben. Dies wird nach §5 [1&2] geahndet.

§10 Sicherheitszonen
1. Jeder innerhalb einer Sicherheitszone darf nicht angegriffen, ausgeraubt oder getötet werden.
2. Eine Sicherheitszone besteht aus einem festgelegten Umkreis rund um Geschäfte, Fahrzeughändler, Garagen, sowie Bankautomaten und Karankenhäuser etc. und
ist ausgeschildert.
3. Für Jeden, der aus der einer Sicherheitszone heraus oder hinein auf Personen/ Fahrzeuge schießt, verfällt die Sicherheitszoneregel §10 [1].
4. Die Polizei darf innerhalb der Sicherheitszone tasern und polizeilich Gesuchte festnehmen.
5. Flieht ein Spieler in eine Sicherheitszone während einer Verfolgungsjagd wird für diesen §10 [1] aufgehoben.
6. Verstöße sind dem Polizeirevier und den Admins über den Notruf mitzuteilen.

§11 Transportmittel
1. Autos
1.1. Tempolimit
1.1.1 Innerhalb von Städten/ Ortschaften maximal 50 km/h
1.1.2 Außerhalb von Städten/ Ortschaften unbegrenzt, allerings muss der Fahrer jederzeit bremsen können, ebenso ist die Geschwindigkeit der Fahrbahn, der
Sicht, dem Wetter und dem Fahrkönnen anzupassen.
1.1.3 Vergehen werden nach §5 [3] bestraft.
1.2. Illegale Fahrzeuge
1.2.1. Ifrit
1.2.2. Geländewagen mit Tarnung
1.2.3. bewaffneter Offraoder
1.2.4. Polizeiautos
1.2.5. Rettungsfahrzeuge
1.3. Sonstige Regelungen
1.3.1. Fahrzeuge dürfen nicht in der Gegend herumstehend gelassen werden. Ihr könnt notfalls eine GPS-Position an die Polizei weiterleiten.
1.3.2. Bei polizeilichen Kontrollen ist grundsätzlich anzuhalten, Verletzungen dieser Regel werden nach §5 [3] geahndet.
2. Fluggeräte
2.1. Straßenordnung
2.1.1 Städte/ Ortschaften sind mit einer Flughöhe von 150 Metern zu überfliegen, ansonsten wird dies wie in §3 oder nach §5 [3] geahndet.

2.1.2 In Städten/ Ortschaften zu landen ist verboten, außer es ist von der Polizei oder den Admins gewollt.

2.1.3 Um auf den Landeplätzen einer Stadt zu landen, ist vorher die Erlaubnis der örtlichen Behörden einzuholen, darunter zählen die Polizei und die

Sanitäter, gestatten diese das Vorhaben darf gelandet werden. Ein Vergehen fällt unter den §4 und wird dementsprechend geahndet.
2.1.4 Um von den Landeplätzen einer Stadt zu starten, ist vorher die Erlaubnis der örtlichen Behörden einzuholen, darunter zählen die Polizei und die

Sanitäter, gestatten diese das Vorhaben darf gestartet werden. Ein Vergehen fällt unter den §4 und wird dementsprechend geahndet.
2.2. Illegale Fluggeräte
2.2.1. Hummingbird Rebelskin

2.2.2. Orca Rebelskin

2.2.3. Hellcat

2.2.4. Huron

2.2.5. Taru

2.2.6. Polizeiliche Fluggeräte

2.2.7. Fluggeräte der Sanitäter
2.2.8. bewaffnete Helikopter

3. Boote
3.1. Ein Spieler, welcher Taucher absichtlich mit einem Boot überfährt wird nach §8 behandelt.
3.2. Boote müssen am Wasserrand abgestellt werden, des weiteren ist die Polizei mit einer GPS-Position zu benachrichtigen. Dies geschieht in eurem Sinne, da
euer Boot dann nicht verloren geht.
4. Sonstige Regelungen
4.1. Wer staatliche Fahrzeuge klaut, um sie zu crashen wird nach §8 behandelt.
4.2. Spieler, die sich absichtlich vor Fahrzeuge drängen um überfahren zu werden fallen in den §3 und das Vergehen wird dementsprechend geahndet.
4.3. Spieler, welche absichtlich mehrmals in ein Auto steigen oder es ohne Rollenspielhintergrund zerstören oder stehlen, um den Fahrer zu provozieren
fallen in den §3 und das Vergehen wird dementsprechend geahndet.
4.4. Es ist verboten unter dem Einfluss von Drogen ein Transportmittel zu benutzen

§12 Handelsaußenposten
1. Der Handelsaußenposten ist eine Sicherheitszone für Zivilisten und Zivilisten mit Händlerlizenz, Rebellen und Polizisten sind von dieser Regel ausgeschlossen.
2. Das Betreten, sowie das Beobachten des Handelsaußenposten ist außerhalb von Razzien für Rebellen verboten.
3. Das campen in der Nähe eines Handelsaußenposten ist außerhalb von Razzien für Rebellen verboten.

§13 Illegale Items
1. Schildkröten
2. Meth
3. Kokain
4. Rohes Opium (ohne BTM-Genehmigung)
5. Schmerzmittel (ohne BTM-Genehmigung)
6. Opium
7. Heroin
8. Marihuana

§14 Straßenverkehrsordnung
1. Ein Fahrzeug auf einer Hauptstraße hat immer Vorrfahrt.
2. Ein Fahrzeug, dass auf eine Hauptstraße abbiegt, muss vorher stehen bleiben und sich vergewissern, dass kein Auto die Hauptstraße entlangfährt.
3. Allgeimein gilt rechts vor links.
4. Ein Spieler darf mit maximal 0,7 Promille hinter dem Steuer eines Autos sitzen.
5. Polizei und Rettungsfahrzeuge haben im Einsatz immer Vorfahrt und jedes Fahrzeug muss stehenbleiben/ zur Seite fahren, um die Einsatzwagen vorbeizulassen.
6. Jedes Fahrzeug muss auf der rechten Seite fahren.
7. Unter Drogeneinfluss darf kein Fahrzeug mehr gefahren werden.

§15 Polizeiregeln
1. Befehlskette
1.1. Der ranghöchste Polizist der jeweiligen Gruppe der momentan auf dem Server online ist, ist für die Koordination der Polizeigruppe zuständig
1.2. Dem ranghöchste Polizisten ist zu ohne Widerrede zu gehorchen, außer sein Vorhaben verstößt gegen eine Regel.
1.3. Der ranghöchste Polizist trifft alleinig alle Entscheidungen, wer dauernd dazwischenredet oder selbsständige Aktionen ohne Erlaubnis durchführt wird
degradiert.
1.4. Es gibt zwei Gruppen die Polizei und das SEK, diese sind getrennte Gruppen und die jeweiliegn Chefs die Ranghöchsten.
1.5. Bei Großeinsätzen ist die Polizei zur Absicherung des Gelädes da, das Oberkommando obliegt dem SEK-Chef.
2. Durchsuchung eines Fahrzeugs
2.1. Mindestens 2 Polizisten sind erforderlich.
2.2. Es muss ein begründeter Tatverdacht vorliegen.
2.3. Der befehlshabende Polizist der Einheit muss vor Ort den Einsatz koordinieren.
2.4. Um das Fahrzeug zum stehen zu bringen, ist jegliches Hilfsmittel erlaubt.
2.5. Sollte das Fahrzeug nicht anhalten und Verstärkung benötigt werden, so ist nach §15 [7] zu handeln.
3. Durchsuchung eines Gebäudes
3.1. Mindestens 4 Polizisten sind erforderlich.
3.2. Es muss ein begründeter Tatverdacht vorliegen.
3.3. Der Einsatz von scharfer Munition ist je nach Situation erlaubt, da eine Durchsuchung eines Gebäudes als gefährlich eingestuft wird, ist der Einsatz von
scharfer Munition erlaubt.
3.4. Der ranghöchste Polizist muss vor Ort den Einsatz koordinieren.
4. Fahrzeugpatroullie
4.1. Beide Polizisten müssen eine Fahrlizenz und eine Fahrausbildung besitzen.
4.2. Die Einheit muss sich in einem eigenen Channel in TeamSpeak befinden, getrennt vom Rest der Gruppe.
4.3. Die Einheit muss ein Einsatzziel vom höchstrangigsten Polizisten erhalten haben.
4.4. Die Einheit muss sich entsprechend des Einsatzziels ausrüsten.
4.5. Die Einheit muss im Funkkontakt mit dem höchstrangigsten Polizisten stehen.
4.6. Die Einheit muss vorher namentlich benennen, wer befehligt.
4.7. Die Einheit darf nun zu ihrem Einsatzziel in getrennten Wägen starten und muss den Kommandanten über besondere Vorkommnisse informieren.
5. Helikopterpatroullie
5.1. Beide Polizisten müssen eine Fluglizenz und eine Flugausbildung besitzen.
5.2. Die Einheit muss sich in einem eigenen Channel in TeamSpeak befinden, getrennt vom Rest der Gruppe.
5.3. Die Einheit muss ein Einsatzziel vom höchstrangigsten Polizisten erhalten haben.
5.4. Die Einheit muss sich entsprechend des Einsatzziels ausrüsten.
5.5. Die Einheit muss im Funkkontakt mit dem höchstrangigsten Polizisten stehen.
5.6. Die Einheit muss vorher namentlich benennen, wer befehligt.
5.7. Die Einheit darf nun zu ihrem Einsatzziel in einem Helikopter starten und muss den Kommandanten über besondere Vorkommnisse informieren.
6. Patroullie
6.1. Beide Polizisten müssen eine Polizeiausbildung absolviert haben.
6.2. Die Einheit muss sich in einem eigenen Channel in TeamSpeak befinden, getrennt vom Rest der Gruppe.
6.3. Die Einheit muss ein Einsatzziel vom höchstrangigsten Polizisten erhalten haben.
6.4. Die Einheit muss sich entsprechend des Einsatzziels ausrüsten.
6.5. Die Einheit muss im Funkkontakt mit dem höchstrangigsten Polizisten stehen.
6.6. Die Einheit muss vorher namentlich benennen, wer befehligt.
6.7. Die Einheit darf nun zu ihrem Einsatzziel starten und muss den Kommandanten über besondere Vorkommnisse informieren.
7. Verfolgungsjagd
7.1. Eine Verfolgung darf bei flüchtenden Fahrzeugen aufgenommen werden.
7.2. Um das flüchtende Fahrzeug zu stoppen darf zusätzliche Hilfe geordert werden, diese muss allerdings vom höchstrangigsten Polizisten genehmigt werden.
7.3. Um das flüchtende Fahrzeug zu stoppen ist jegliche Gewalt erlaubt, mit Außnahme von scharfer Munition.
8. Razzien
Eine Raizzia bezeichnet eine geschlossene Polizisteneinheit, die ein Gebiet nach polizeilich Gesuchten durchsucht.
8.1. Bei einer Razzia ist scharfe Munition erlaubt.
8.2. Eine Razzia kann nur mit mindestens 3 Polizisten/SEK bestehen.
8.3. Alle sich in diesem Gebiet befindenden Zivilisten dürfen festgenommen werden.
8.4. Gesuchte dürfen mit in das Revier genommen werden, Zivilisten, die nicht gegen eine Regel verstoßen müssen freigelassen werden.
8.5. Die Einheit hat das Gebiet so schnell wie nur möglich zu verlassen.
9. Straßensperre
9.1. Straßensperren dürfen gemacht werden, um Gesuchte ausfindig zu machen.
9.2. Es müssen mindestens 2 Polizisten vor Ort sein.
9.3. Es müssen Barierren aufgebaut sein.
9.4. Eine Straßensperre muss vom höchstrangigsten Polizisten genehmigt werden.
10. Schwerwiegende Regelverstöße
10.1. Sollte der Spieler einen Regelverstoß der in §6 steht begehen, dann ist dies einem Admin über den höchstrangigsten Polizisten mitzuteilen.
10.2. Sollte der befehlshabende Polizist einen Regelverstoß begehen, so ist dies direkt einem Admin zu melden.
11. Großeinsätze
11.1. Der ranghöchste Polizist muss vor Ort den Einsatz koordinieren.
11.2. Alle Polizisten müssen in einem TeamSpeak Channel sein.
11.3. Die Polizisten haben sich selbstständig für den Einsatz auszurüsten.
11.4. Der ranghöchste Polizist kann den Gebrauch von scharfer Munition erlauben.
11.5. Ein Sanitäter muss zum Einsatzort beordert werden.
11.6. Ein Ausrüstungsfahrzeug muss zum Einsatzort gebracht werden.
12. Einsatz von scharfer Munition
12.1. Der Einsatz von scharfer Munition ist erlaubt, wenn das eigene Leben gefährdet ist.
12.2. Der Einsatz von scharfer Munition ist erlaubt, wenn das Leben anderer gefährdet ist.
12.3. Scharfe Munition darf genutzt werden, wenn der Einsatz von Tasern nicht Effektiv ist.
12.4. Wenn scharfe Munition benutzt werden will, muss dies vom Befehlshabenden genehmigt werden.
12.5. Wer beim wahllosen Abfeuern von scharfer Munition beobachtet wird hat dies eine Suspendierung zur Folge.
13. Einsatzregeln
13.1. Immer der Einsatzleiter hat das Sagen.
13.2. Es ist immer das Standartprozedere durchzuführen.
13.3. Beamte dürfen nicht einfach in Städten ohne ersichtlichen Grund herumstehen.
13.4. Beamte müssen in Notsituationen eingreifen, und dies der Zentrale mitteilen.
13.5. SEK-Beamte dürfen bei der Polizei aushelfen, solange kein anderer Notfall vorliegt, welcher ihre Präsenz erfordert.
14. Suspendierungsgründe
14.1. Wenn ein Beamter Polizeiwaffen an Zivilisten weitergibt.
14.2. Wenn ein Beamter nach einer Razzia weiterhin gegen Zivilisten in diesem Gebiet vorgeht.
14.3. Wenn ein Beamter den Anweisungen des befehlshabenden Polizisten nicht Folge leistet.
14.4. Wenn ein Beamter mit gleichen Namen als Zivilist spielt und polizeilich auffällt.
14.5. Wenn ein Beamter wahllos ohne Grund in der Gegend herumschießt.
14.6. Bei Beendigung eines Vertrages ohne Bezahlung.
15. Ausbildung
15.1. Der Anwärter erhält eine Schusswaffenausbildung.
15.2. Der Anwärter erhält eine Fahrausbildung.
15.3. Der Anwärter erhält eine theoretische Einweisung in die Polizeiprozedere.
15.4. Der Anwärter erhält eine praktische Einweisung in die Polizeiprozedere.
15.5 Der Anwärter wird nach einer Probezeit befördert.
16. Rangordnung
16.1. Polizei
16.1.1. Polizei-Anwärter
16.1.2. Polizeibeamter
16.1.3. Polizeibeamter im gehobenen Dienst
16.1.4. Polizeichef
16.2. SEK
16.2.1. SEK-Beamter
16.2.2. SEK-Beamter im gehobenen Dienst
16.2.3. SEK-Chef
17. Einsatz von Spezialfahrzeugen
17.1. Hunter HMG
17.1.1. bei einem Offroader HMG.
17.1.2. bei 3 Ifrits an einer Stelle.
17.1.3. bei Orts/Stadteinnahme von Rebellen
17.2. EMP des Polizeihelikopters
17.2.1. bei einer Verfolgungsjad, wenn die Polizeiwagen ihn nicht zum anhalten bringen können
17.2.2. Polizei-Anwärter
17.2.3. bei Großeinsätzen
17.3. Flugabwehr in Kavala
17.3.1. bei Orts/Stadteinnahme von Rebellen mit Helikoptern
17.3.2. bei Großeinsätzen in Kavala.
17.4. Strider HMG
17.4.1. bei Orts/Stadteinnahme von Rebellen mit Helikoptern und Fahrzeugen
17.4.2. bei Großeinsätzen
18. Festnahme und Bußgeld
18.1. Bußgeld ist nach der Straftat und dem Preis im Bußgeldkatalog zu zahlen.
18.2. Nur Kriminelle, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen dürfen festgenommen werden.
18.3 Um Kriminelle zu durchsuchen müssen Handschellen angelegt werden.
18.4 Sollte das Festnehmen nicht möglich sein, da ihr beschossen werdet oder sonstiges, darf scharfe Munition benutzt werden..
18.5 Bei Verweigerung der Begleichung des Bußgeldes ist der Spieler festzunehmen.
19. Campen
Längeres Verbleiben eines Beamten an einem Ort
19.1. An einem Checkpoint zu bleiben zählt nicht als campen.
19.2. An Razzien teilzunehmen und während diesen an einem Ort zu verbleiben zählt nicht als campen.
20. Polizeiverträge
20.1. Informanten, Spionagegruppierungen oder Söldner können für ihre Deinste mit Geld belohnt werden.
20.2. Verträge bleiben aufrecht, solange bis eine Partei den Vertrag für nichtig erklärt.
20.3. Verträge bleiben bestehen, auch wenn eine Partei stirbt.
21. Spezielle Polizeiverträge
21.1. Der höchstrangigste Beamte kann den Bewohner das Mitführen von illegalen Waffen erlauben, um sie im Rahmen eines Vertrages einzusetzen, der Vertrag
bleibt bis zum Ende der Ausführung bestehen.
21.2. Es muss eine Bezahlung des Dienstes geben, welche im voraus festgelegt wird, die Hälfte wird sofort gezahlt.
21.3. Ein Zivilist, der Vertragsregeln bricht darf sofort verhaftet und ins Gefängnis gesteckt werden.

§16 Rebellenregeln
1. Illegale Waffen
1.1. Alle Polizeiwaffen
1.2. Waffen vom Rebellenhändler
2. Rebellen leisten bewaffneten Widerstand gegen die Regierung, welche in diesem Fall die Polizei ist. Allerdings ist die Anzahl der Polizisten, verglichen mit der
möglichen Anzahl der Rebellen, ein Grund um die Polizei nicht immer gleich zu erschießen. Bitte nehmt die Rebellion nicht zu wörtlich, versucht stattdessen
das Spiel mit rebellischer List und Spaß zu gestalten.
3. Ein Rebell muss als erstes eine Rebellengruppe gründen und seine Intentionen verkünden.
4. Widerstand bedeutet nicht RDM.
5. Der Widerstand muss von einem Rebellen koordiniert sein.
6. Widerstand soll als Rollenspiel stattfinden. Es gibt viele Wege, d.h. nicht nur Polizisten abknallen oder die Bank ausrauben
7. Eine Rebellion kann nur nach §8 [3] stattfinden.
8. Rebellenaktionen haben eine 30 Minuten Sperre.

§17 Rebellenaußenposten
1. Polizei außerhalb von Razzien
1.1. Das Betreten oder Beobachten eines Rebellenaußenposten ist außerhalb von Razzien verboten
1.2. Das Betreten oder Beobachten eines Rebellenaußenposten ist gestattet, wenn eine tatverdächtige Person dorthin verfolgt wird.
2. Allgemein
2.1. Jeder Rebellenaußenposten ist eine Sicherheitszone für Rebellen
2.2. Für jeden Rebellen, der aus der Sicherheitszone heraus oder hinein schießt verfällt die Regel nach §10
2.3. die Sicherheitszonenregel nach §10 wird während Razzien aufgehoben.